Rechtsprechung
BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung ; Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Fortsetzungsfeststellung, einstweilige Anordnung, Frist zur Feststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 708 XVII 3359/99
- LG München I, 14.06.1999 - 13 T 9720/99
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 724
- FamRZ 2000, 248
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BVerfG NJW 1994, 1053 ), verpflichtet das Gericht u.a., einem Beteiligten die Ausübung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen (vgl. Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 12 Rn.122.). - BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die …
Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein entsprechendes Feststellungsinteresse auch einem Betroffenen zuzubilligen, der - wie hier -- durch einstweilige Anordnung gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1846 BGB , N 70h FGG vorläufig untergebracht, jedoch vor Ablauf der festgesetzten Höchstdauer von sechs Wochen (§ 70h Abs. 2 Satz 1 FGG ) aus der Unterbringung entlassen worden war (vgl. BVerfG NJW-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432 ; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1-999, 794). - BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren …
Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Der Betroffene ist beschwerdeberechtigt, da er dadurch, daß das Landgericht die Hauptsache für erledigt erklärt und nicht in der Sache entschieden hat, im Sinne von § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG in seinen Rechten beeinträchtigt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82/83). - BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein entsprechendes Feststellungsinteresse auch einem Betroffenen zuzubilligen, der - wie hier -- durch einstweilige Anordnung gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1846 BGB , N 70h FGG vorläufig untergebracht, jedoch vor Ablauf der festgesetzten Höchstdauer von sechs Wochen (§ 70h Abs. 2 Satz 1 FGG ) aus der Unterbringung entlassen worden war (vgl. BVerfG NJW-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432 ; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1-999, 794). - BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64
Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels
Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Die zweiwöchige Beschwerdefrist (§ 70m Abs. 1, § 70h Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3, § 70g Abs. 3 Satz 1 und 2, § 29 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. BGHZ 42, 223) hat mangels Zustellung der landgerichtlichen Entscheidung an den Betroffenen nicht zu laufen begonnen (§ 22 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG ).
- BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00
Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen, mit der dieser geltend machte, die Unterbringungsmaßnahme sei "ungerechtfertigt" gewesen, hob das Bayerische Oberste Landesgericht (veröffentlicht in FamRZ 2000, 248) diesen Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. - BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen, mit der dieser geltend machte, dass die Unterbringungsmaßnahme "ungerechtfertigt" gewesen sei, hob der Senat am 10.8.1999 (FamRZ 2000, 248) diesen Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der am 21.5.1999 vom Amtsgericht angeordneten Freiheitsentziehung an das Landgericht zurück. - BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des …
Dieser Anspruch ist auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053) und verpflichtet das Gericht unter anderem, einem Beteiligten die Ausübung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 248;… Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 12 Rn. 122). - BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99
Erledigung der Hauptsache durch Tod des Betreuten
Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist, verpflichtet das Gericht u.a., den Beteiligten die Ausübung ihrer Verfahrensrechte zu ermöglichen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 248 m.w.N.).